24-05-2012, 15:34
@Sixteen Tons
Rechne einfach mal ganz realistisch.
Du legst einmalig die Umgangskosten aus. Danach bekommst Du irgendwann auch nach dem letzten Umgang wieder Kohle, obwohl zukünftiger Umgang nicht mehr statt findet.
Solltest Du nicht über die finanziellen Mittel (große Kinderzahl, weiter Weg) verfügen, dann verweise auf den § 42 des SGB I.
lg
Camper
Rechne einfach mal ganz realistisch.
Du legst einmalig die Umgangskosten aus. Danach bekommst Du irgendwann auch nach dem letzten Umgang wieder Kohle, obwohl zukünftiger Umgang nicht mehr statt findet.
Solltest Du nicht über die finanziellen Mittel (große Kinderzahl, weiter Weg) verfügen, dann verweise auf den § 42 des SGB I.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.