(24-05-2012, 15:26)zwangszahler schrieb:Na ja. Wer sich mal eine Hand brach, diese sorgältig verheilen ließ, der gilt doch auch nicht auf immer und ewig als versehrt und an der Berufsausübung als Chirurg etwa ge- und behindert...(24-05-2012, 00:22)Die Borderlinerin schrieb: Meine Facharbeit lautet "Das erleben des Borderliners- Seine bunte Welt in Schwarz und Weiß", und dient zur Zulassung meiner Psychotherapeutenprüfung.
Ich habe es immer gewuß!! Manche Berufe sind auch Diagnosen

Im Gegenteil. Wer einmal selbst Betroffener war, der kennt die Mühen und Schwerzen aus eigenem Erleben und kann sich daher besonders gut in die Patienten einfühlen, vorausgesetzt, der eigene 'Wurm-Befall' ist überstanden.

Die Ausbildungen für Ärzte und Therapeuten sind extrem lang, es gibt viele Prüfungen, Kontrollen, ständige Weiterbildungspflicht, Supervisionen etc. Auffälligkeiten und Ungeeignetheiten werden dabei gut erkannt.
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