24-05-2012, 16:00
(24-05-2012, 15:44)Sockenmonster schrieb: (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Wenn der betreuende Elternteil sich nicht daran hält, wirft das Gericht evt. mit Wattebällchen nach ihm...
Wer nicht taktet, wird getaktet...