24-05-2012, 18:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2012, 18:33 von Camper1955.)
(24-05-2012, 15:49)Sixteen Tons schrieb: Außerdem paßt mir die eigenwillige Rechtsbeu...pardon, Rechtsauslegung dieser Behörde überhaupt nicht.
Dann bring Deine eigene Rechtsauslegung an. § 42 SGB I
Die Behörde ist ja geradezu gezwungen so zu denken, wenn auch Politiker immer wieder sagen, ALG - II Empfänger seien nur zu faul zum Arbeiten und wollen im Endeffekt den Staat nur betrügen.
Abgesehen davon müsstes Du doch allmählich wirklich einer Beschäftigung nachgehen. Wir haben eine florierende Wirtschaft und Milliarden von Arbeitskräften werden in Deutschland dringendst gesucht.
Aber vermutlich bist Du auch einer jener potentiellen Arbeitskräfte, die für ihre Arbeit Geld fordern, statt welches mitbzubringen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.