25-05-2012, 15:19
(25-05-2012, 15:03)familienmensch schrieb: Aber ich glaube nicht, dass die das tun werden, mit Rücksicht auf die EXE. Ist ja immerhin weiterhin deren Mitarbeiterin.
Naja, aber einen Nachweis, das du dort ein Vorstellungsgespräch hattest, läßt sich ja bestimmt erbringen und die Feststellung, das die Ex dort arbeitet, auch. Vielleicht ist diese Information in den Prozessakten ja schon vorhanden. Der Rest wirkt auf mich doch durchaus glaubhaft.
Aber ob es lohnt, da Aufwand zu betreiben, kann deine RAin wohl besser beurteilen.