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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#15
Wenn auch das JA in einer Stellungnahme gegen deine Ansichten argumentiert, würde ich aufgeben. Ich sehe die ganze Geschichte auch etwas anders wie du.

1. Die Mutter weiss (im Gegensatz zum oben verlinkten Fall), dass sie bei einer Beschneidung fällig ist, die rechtlichen Konsequenzen sind ihr klar. Sie hat da viel zu verlieren. Die Hürden sind weit höher für sie, das wirklich zuzulassen.
2. Auch in ihrem Herkunftsland sind Beschneidungen stark zurückgegangen, dort wird im Gegensatz zu früher viel mehr getan um dieser Praxis ein Ende zu machen. Das Regel-Ausnahmeverhältnis hat sich heutzutage umgedreht.
3. Es sprechen überaus gewichtige Gründe für die Reise. Die Familie der Mutter ist auch die Familie des Kindes, das Kind hat das Recht diese Familie und die Herkunft kennenzulernen. Du hast im vollen Bewusstsein dieser Tatsache ein Kind mit dieser Frau gezeugt und kannst diesen Teil dem Kind nun nicht einfach blockieren. Im Gegenteil: Sei froh, dass er mit mehr Leben erfüllt werden kann. Hast du geglaubt, deine Freundin aus Afrika verwandelt sich in ein deutsches Hausmütterchen, das bestenfalls die Oma aus Kleindorf besucht wenn du ein Kind mit ihr machst? Sie hat eine Herkunft, die nicht einfach erlischt!

Die Entwicklung des Kindes ist die wichtigere Baustelle für dich, dort gibts auch mehr zu erreichen. Die Erfahrungen sind auch nützlich für die Zukunft, schliesslich hast du ja schon die nächste Frau aus Afrika in der Pipeline, mal sehen ob dann "alles ganz anders" wird.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von p__ - 26-05-2012, 10:06

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