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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#21
Auch wenn die Genitalverstümmelung verboten ist, wird sie trotzdem praktiziert.
Neuste Studien belegen, dass in der Region Afar/ Ätiopien immer noch 90 Prozent der Mädchen beschnitten werden.
Die äthiopische Tradition und Rituale werden nach wie vor gepflegt, darau wird nicht verzichtet.
Die Strafen beim erwischen betragen ein paar Euro (300 Birr) oder bis zu 3 Monaten Haft.

Meine Ex Frau und die Schwester sind beschnitten worden.
Meine Ex Frau geht quasi mit unserer Tochter in die Täterfamilie.
Es sind Oma und Opa und ihr Vater.

Sicher ist, dass ich es wichtig finde, dass unsere Tochter auch die Herkunftsfamilie kennen und schätzen lernt.
Die Abwägung ist die Gefahr der Genitalverstümmelung oder/und den Kontakt zur Herkunfsfamilie.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von marecello - 26-05-2012, 10:59

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