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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#24
(26-05-2012, 10:58)Skipper schrieb: Letztlich ist das Sache eines geschickt formulierten Antrages bei Gericht, der deutlich die positive Bedeutung der Reise für das Kind betont, aber auch die Gefahren thematisiert und die Mutter 'stärkt', zum Wohl und unter Vermeidung der Gefahren für das Kind zu handeln.
hier muss eine Güterabwägung stattfinden.
Da ist es immer sinnvoll, das hervorzuheben, was man höher bewertet.
Den "Rest" erwähnt man mit einem einleitenden Halbsatz:
Zwar kann es für ein Kind wichtig sein, seine Familie, hier die Großeltern zu kennen. Vor der drohenden Gefahr, es könne beschnitten werden, muss eine Familienanbindung aber jedenfalls als kindeswohlwidrig zurücktreten.
Schließlich werden Kinder hierzulande schon aufgrund von bloßen Behauptungen, der Vater sei gewalttätig, von ihren Vätern ferngehalten ...


skipper schrieb:Ich halte grundsätzlich viel davon, Mütter in ihrem Fühlen, Denken und Handeln im Sinne des Kindeswohls zu 'stärken'.Wink
Hier geht es aber regelmäßig um KreidekreisMütter, die für unsere Kinder eine Gefahr darstellen, weil sie ihnen den Umgang mit ihren Vätern oder sonst welche Rechte vorenthalten.
Dafür gibts Prügel statt Unterstützung.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Ibykus - 26-05-2012, 11:32

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