26-05-2012, 14:10
(26-05-2012, 13:17)gleichgesinnter schrieb: Also mir erscheint es auch etwas realitätsfern, das jemand, der wieder nach Deutschland kommt, in Ruhe weitermachen kann. Die haben dich doch durch die mittlerweile lückenlose Vernetzung untereinander doch gleich am Wickel, oder?
Die Vernetzung ist nicht lückenlos, noch nicht. Aber in die Richtung geht es...
Ich sehe bei der Rückkehr nur ein melderechtliches Problem. Wenn man im benachbarten Ausland einen (Schein)Wohnsitz hat, ist dieses Problem auch gelöst.
Ok, anderes Problem ist eine evtl. Festanstellung. Aber die sollte man sowieso meiden, Selbständigkeit läßt mehr Möglichkeiten zu. Als Selbständiger kommuniziert man mit dem Finanzamt sowieso über eine (nicht zustellfähige) Geschäftsadresse, die kann man auch für Krankenversicherung oder PKW-Zulassung nutzen. c/o Adressen werden oft auch akzeptiert.
Wo ist der Denkfehler?