26-05-2012, 20:55
Ich finde nicht, dass es eines besonderen Härtefalles bedarf, wenn ich möchte, dass die Richterin sich nach fast 2 Jahren mal bequemt, ihren Job zu machen und eine Entscheidung zu treffen.
Wenn der Unterhalt nach oben geht soll, sind diese Figuren ja auch in der Lage schneller zu entscheiden.
Außerdem muss sie ihre Untätigkeit ja nicht nur mir erklären, sondern dem Jobcenter.
Wenn der Unterhalt nach oben geht soll, sind diese Figuren ja auch in der Lage schneller zu entscheiden.
Außerdem muss sie ihre Untätigkeit ja nicht nur mir erklären, sondern dem Jobcenter.