27-05-2012, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-05-2012, 10:06 von Leutnant Dino.)
(27-05-2012, 09:31)Nappo schrieb: Es gibt ja nichts schriftliches wegen der 4 € .
Wenn es nichts schriftliches gibt, dann wird der Mindestlohn von ca. 11 € brutto pro Stunde angesetzt. Es ist ganz einfach. Mitteilung an die BG Bau, Soka, Finanzamt, Krankenkasse und Handwerkskammer. Und natürlich eine kleine Mitteilung an den Zoll.
Er muss das seinem Bruder nur sagen und dann bekommt er sein Geld ganz fix.