27-05-2012, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-05-2012, 11:52 von Leutnant Dino.)
Das ist kein großer Sozialbetrug. Da gibt es Strafen bis 50.000 €. Als Nachweis gelten die persönlichen Aufzeichnungen des Arbeitnehmers wann und wie lange er gearbeitet hat. Knast gibt es dafür nicht, aber jede Menge Ärger. Bei 4 € netto fehlen ihm ca. 3 Euro. Das entspricht dann ca. dem Bruttomindestlohn. Beide haben sich saudämlich verhalten und sind mit Dummheit gesegnet. Wenn man die Schwarzarbeit praktizieren will, dann muss es schon schlau gemacht werden. Hier mal lesen!