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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#58
(27-05-2012, 23:13)Bücker der Nation schrieb: "Feigheit vor dem Feind" ? Ohne Aussicht auf Erfolg zu kämpfen ist selbstzerstörerisch. Was bringt es den Märtyrer zu mimen ?! Das würde bedeuten sich selbst gesundheitlich, psychisch und finanziell zu ruinieren. Nach einer jahrelangen destruktiven Abwärtsspirale bin ich an dem Punkt angelangt einzusehen, dass ich auch nur dieses eine Leben habe. Ich will leben/Leben.Grüße

Der Bücker

Nun, vielleicht hast Du noch nicht alle Register gezogen, um Erfolg zu haben.

Vielleicht läßt Du Dich zu sehr davon beeinflussen, was im Netz steht, statt in der realen Welt für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Irgendwann kommt auch das hartnäckigste Justizwesen gegen eine vernünftige - juristisch fundierte - Argumentation nicht mehr an bzw. nur noch mit Phrasen, die auch ein betreuender Elternteil ohne jede Rechtskenntnis von sich gibt.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 28-05-2012, 09:09

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