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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#60
(28-05-2012, 20:58)AlterSchwede schrieb: @ Camper

Man kann übrigens auch aus dem Ausland gegen die deutsche Injustiz bzw. deren Helferindustrie kämpfen, zum Teil auch mit Erfolg.

Kann ich bestätigen, funktioniert prima. Ich lasse alle Verfahren, die mir nicht passen, in's Leere laufen und konzentriere mich auf die Verfahren, die mein Kind betreffen.
Habe ggf. auch Glück mit dem Richter, der es nicht persönlich nimmt, wenn ich das eine oder andere Verfahren gegen mich einfach ignoriere..

Auch mit der Justizkasse und der Staatsanwaltschaft kann ich mich prima von hier aus verständigen.. Big Grin

@wunder1:deinebeitraegewaerenbesserlesbarwenndumalkleinundgrossschreibungsowiesatzzeichensetzungberuecksichtigenkoenntestdanke
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Clint Eastwood - 29-05-2012, 04:27

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