29-05-2012, 11:06
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/ste...012-23.pdf
Der Gesetzentwurf wird als "tragbarer Kompromiss" bezeichnet und die Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht gelobt. "Die Vorschriften dürften eine gewisse Gewähr dafür bieten, dass aufwändige und strittige Verfahren nur in den Fällen geführt werden müssen, in denen zumindest plausible Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht unter dem Aspekt des Kindeswohles vorgetragen bzw. ersichtlich sind."
Die Anwälte zeigen ein bisschen mehr Realitätsnähe wie die Richter und Frauenlobbys.
Der Gesetzentwurf wird als "tragbarer Kompromiss" bezeichnet und die Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht gelobt. "Die Vorschriften dürften eine gewisse Gewähr dafür bieten, dass aufwändige und strittige Verfahren nur in den Fällen geführt werden müssen, in denen zumindest plausible Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht unter dem Aspekt des Kindeswohles vorgetragen bzw. ersichtlich sind."
Die Anwälte zeigen ein bisschen mehr Realitätsnähe wie die Richter und Frauenlobbys.