29-05-2012, 19:17
Hallo IPAD,
ohne Beweismöglichkeit führt das Aussprechen einer psychischen Erkrankung einer Mutter vor dem FamGericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer richterlich genehmigten Fortsetzung der Kindesmisshandlung.
In meinem gSR-Verfahren wurde mein Antrag abgelehnt, da die KM wegen der Ermittlungen wegen vorgeblichem sexuellem Missbrauchs (von ihr selbst erhobene Falschbeschuldigungen) nun kein Vertrauen mehr in mich habe.
Zudem fühlte sich die KM durch angebliche Äußerungen von mir im Internet diffamiert.
Darüber hinaus habe ihr mein Verhalten das Gefühl vermittelt, dass ich sie in ihrer Rolle als Mutter in Frage stelle.
Nichts für ungut.
Du hast es wenigstens versucht.
Ohne Beweis der Krankheit der KM ist der weitere Rechtsweg aussichtslos.
ohne Beweismöglichkeit führt das Aussprechen einer psychischen Erkrankung einer Mutter vor dem FamGericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer richterlich genehmigten Fortsetzung der Kindesmisshandlung.
(29-05-2012, 17:30)IPAD schrieb: Die Richterin meinte, ich hätte die KM mit diesen Vorwürfen "verletzt".Genau das ist dann regelmäßig die "Begründung" - die Gefühle der KM. Das Kind ist in der Regel nur lästiges Beiwerk.
In meinem gSR-Verfahren wurde mein Antrag abgelehnt, da die KM wegen der Ermittlungen wegen vorgeblichem sexuellem Missbrauchs (von ihr selbst erhobene Falschbeschuldigungen) nun kein Vertrauen mehr in mich habe.
Zudem fühlte sich die KM durch angebliche Äußerungen von mir im Internet diffamiert.
Darüber hinaus habe ihr mein Verhalten das Gefühl vermittelt, dass ich sie in ihrer Rolle als Mutter in Frage stelle.
Nichts für ungut.
Du hast es wenigstens versucht.
Ohne Beweis der Krankheit der KM ist der weitere Rechtsweg aussichtslos.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel