30-05-2012, 14:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-05-2012, 14:28 von Absurdistan.)
(29-05-2012, 17:30)IPAD schrieb: Die Richterin war nicht besonders informiert, hat sich den Antrag von mir glaub ich nicht wirklich angeschaut.
Den Eindruck hatte ich auch das die Richterin sich den Antrag und die Akte vorher überhaupt nicht angeschaut hatte.
Im Umgangsverfahren wurde befürchtet ich könne die kleine nicht beruhgen wenn sie weint, weil ich sie ja länger nur 3 Stunden bei mir hatte. In meinem Antrag stand das die Mutter die kleine immer (also jedesmal wenn sie schreit) schreien lässt und sie nicht beruhigen kann bzw. will.
In der letzten Anhörung hatte die Richterin auch keinen Plan von der geschlossen Psychiatrie in der die Exe war. Diagnose, Arzt und Poizeibericht inkl. So eine fette Psychose die medikamentös mit 300mg Seroquel behandelt wird is ja keine kleine Sache. (Wenn die Partnerin in einer Psychose feststeckt ist das der totale Horror für die Angehörigen. So was muss man erleben um das wirklich nachempfinden zu können.)
Erst als das von mir zur Sprache kam fing die Richterin an sich das während der Verhandlung mal duchzulesen.
lg