30-05-2012, 20:57
Nein.
Ein Gesetz gibt es darüber nicht und wenn du vor das BVerfG ziehen würdest, wegen Ungleichbehandlung, wird es heißen alle Betreuungselternteile werden gleich behandelt und alle Umgangselternteile auch, es somit keine Ungleichbehandlung gäbe.
Ein Gesetz gibt es darüber nicht und wenn du vor das BVerfG ziehen würdest, wegen Ungleichbehandlung, wird es heißen alle Betreuungselternteile werden gleich behandelt und alle Umgangselternteile auch, es somit keine Ungleichbehandlung gäbe.