Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#64
(26-05-2012, 10:03)Camper1955 schrieb: Abhauen nenne ich Feigheit vor dem Feind. Wobei ich als Feind die Gerichtsbarkeit, in Strafverfahren zusätzlich noch die Staatsanwaltschaft ansehe, nicht die Kindesmutter oder die Kinder.

Klar ist es manchmal schwer ruhig zu bleiben. Gerade dann, wenn man die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liest, die genau so klingt, als würde sie die Kindesmutter verfassen, nicht mal in Juristendeutsch.

Camper

abhauen?

ich bin nicht "abgehauen", ich habe lediglich meinen hauptwohnsitz und lebensmittelpunkt geändert ... was ich kann ich denn dafür dass die zu "blöd" sind mich über meine extra für sie eingerichtete emailadresse zu kommunizieren ...

feigheit? nein bei weitem nicht, sondern voraussicht - warum soll ich etliches an kraft, zeit und geld investieren in etwas was keine zukunft hat? ein unternehmer investiert auch nicht in ein fass ohne boden, es sei denn er kann es steuerlich als verlust gegen seinen gewinn rechnen ...

ich will es mal so ausdrücken, für mich ist die derzeitige "entwicklung" -so fern man es überhaupt so nennen kann-, weiterhin keinen grund, mich in den kampf stürzen zu wollen ...

zu deiner kostenrechnung gebe ich die mal ein kurzes realbeispiel:
netto: ca. 4000-4500
- MU+KU = 1736 waren es glaub ich
- Miete zu der Zeit 1300
- Versicherungen, Rente, Sparen = 700
dann ist aber noch bei weitem nicht getankt gewesen (arbeitsweg von 40km "innerorts")

und find mal ne passable wohnung in M für um die 600EUR ...

jeder der meint "abhauen" sei feige oder nicht richtig, ist eher sowas von standort gebunden oder hat einfach selbst scheu den einzig richtigen schritt zu machen in meinen augen - denn gewinnen kann man bei dem system nicht, oder zumindest nicht die übrigen 98.5% ...

achso die mutter meiner tochter hatte noch nen "trumpf" im strumpf, hat nachdem ich ausgewandert bin (ca. 3 monate später) eine erneute schwangerschaft verkündet ... ob sie dem dem vater jedoch noch zusammenlebt oder sonstiges entzieht sich jedoch meiner kenntnis ...
gruß
malko 
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von malko - 30-05-2012, 21:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einreise nach Thailand freiheit7777 6 2.131 13-06-2022, 16:16
Letzter Beitrag: Badman
  Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten stillnowayout 24 18.636 06-07-2013, 21:44
Letzter Beitrag: beppo
  reisepass erneuern - einreise aus eu nach d Edison 40 47.408 22-02-2010, 17:39
Letzter Beitrag: Edison

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste