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Verwirkung Unterhalt (Frage)
#2
Ich begreife nur die Hälfte. Wieso will dein Anwalt Auskunft von der Ex, ich denke du bist der Kindesunterhaltspflichtige, dann muss doch du Auskunft geben? Oder geht es da um was ganz anderes?

Aufgrund einer blossen Forderung zu pfänden geht nicht. Wenn es die Ex trotzdem schafft loszupfänden, wäre das missbrächlich und lässt sich mit einer Vollstreckungsgegenklage beantworten. Ist bei dir nachweisbarer Schaden entstanden, kannst du zivilrechtlich Schadenersatz fordern.

Die Überschrift "Verwirkung" ist irreführend. Verwirkung ist etwas ganz anderes. Wenn Forderungen nicht geltend gemacht werden, kann irgendwann eine Verwirkung eintreten.
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Verwirkung Unterhalt (Frage) - von monti - 01-03-2009, 11:19
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von p__ - 01-03-2009, 11:49
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von monti - 01-03-2009, 12:05
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von p__ - 01-03-2009, 12:23
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von monti - 01-03-2009, 12:31
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von Exilierter - 01-03-2009, 12:29
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von monti - 01-03-2009, 16:31
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von Exilierter - 01-03-2009, 17:30
RE: Verwirkung Unterhalt (Frage) - von monti - 02-03-2009, 17:55

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