31-05-2012, 19:17
Das Einkommen sagt überhaupt nichts aus, denn verschiedene Abzüge sind möglich. Und zwar viel mehr wie bei einer Unterhaltsberechnung. Ganz grob kannst du davon ausgehen, dass du nur Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlung erhälst, wenn dein bereinigtes (!) Einkommen auf ALG 2 Niveau bleibt. Das hört sich eng an, ist es aber durch die möglichen Abzüge nicht.
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pr...l_zp1a.pdf
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pr...l_zp1a.pdf