(31-05-2012, 19:10)RobertK schrieb: Ich selbst habe mich mit der Ex geeinigt, wie wir das gegeneinander finanzieren ohne das hin- und hergerechne des JC.Tja, das mag der Weg des geringsten Widerstandes sein. Aber....
Sollte es natürlich anders sein, werde ich Umgangskosten beantragen.
(31-05-2012, 18:16)RobertK schrieb: wie kommen die dann auf diese Auffassung?z.B. wegen Dir.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...900945.php
auch nochmal hier, welche das Schreiben angeblich vorliegen haben
http://www.soziales-buendnis-juechen.de/
Aber so sorgst du mit dafür, dass staatlicherseits deine von der Verfassung geschützte Familie (= Erw. + Kinder in zeitweiser Bedarfsgemeinschaft) von der Behörde leichtfertig diskriminiert und ignoriert werden kann, dass diese Familie nicht in der Statistik auftaucht und dann haben Lobbygruppe der "ewigen Alleinmuttis" die leichte Möglichkeit solche, eigentlich dem Gesetz widersprechenden Verwaltungspraktiken zu erreichen......
.... in Griechenland wird für tote Rentner gezahlt und in Deutschland an Muttis für abwesende Kinder.
[die eigentliche Rechtsgrundlage ist §7 SGBII, nachdem jemand dort leistungsberchtigt ist, wo er seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes aufgrund einer Umgangsregelung zeitweise in einem anderen Haushalt ist, dann sind an diese zeitweise Bedarfsgemeinschaft die Mittel für das bedürftige Kind zu leisten - eigentlich logisch.]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #