31-05-2012, 20:52
(31-05-2012, 20:28)blue schrieb:Genau, es besteht noch kein Titel für KU und für Rückzahlung UVG besteht für den Zeitraum auch noch keine Festlegung.(31-05-2012, 20:03)p schrieb: Wenn kein Titel (also auch kein Urteil) über deine Unterhaltspflicht existierte und auch sonst keine Vereinbarung, kann der nicht plötzlich hervorhüpfen.Genau das habe ich auch nicht verstanden.
Ich kann mir vorstellen, dass allgemein ein Mißverständnis darüber existiert, ob Unterhaltsvorschusszahlungen zurückgezahlt werden müssen, obwohl gar kein Titel existiert.
Versucht da eine Behörde einfach mal so eben, etwas einzutreiben, was grundsätzlich gar nicht geht?
Hab geschrieben:
Zitat:Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt,.....................SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."Das Landesamt für Finanzen hat sich bisher nur bis 2010 die Forderungen mit Vollstreckungsbescheid anscheinend gesichert und vorher hatte ich auch schon mal unterschrieben, dass ich auf eine Ausrede auf eine Rückzahlung verzichte. Aber UVG ab 2010 existiert nur eine unterschriebene Ratenzahlung in höhe von 20€ und weiteren Zahlungen in Höhe von 2160€ an das Landesamt für Finanzen.
@p, schreib doch gleich welche Abkürzungen es sind, oder gibt es hier eine Liste mit Abkürzungen an die man sich halten kann?