31-05-2012, 22:15
(31-05-2012, 19:10)RobertK schrieb: Das ist ja auch völlig korrekt und mir auch bekannt. Mich würde nur interessieren, ob es nähere Infos zu dem Link gibt, den ich eingefügt habe. Welchen ich im übrigen für einen Interpretationsirrtum halte.
Was gibt es da falsch zu interpretieren? Das anteilige Sozialgeld vom Jobcenter A für die Kinder wird dem Betreungselternteil bei Jobcenter B nicht wieder entzogen.
Zum Teil ist das m. E. auch logisch, weil der Betreuungselternteil auch
gemeinsam mit den Kindern wirtschaftet und Zahlungen für Fixkosten, bzw. auch teilweise verbrauchsabhängige Kosten nicht anteilig reduzieren kann. Es wird ja nicht zwingend weniger gewohnt und geheizt.
Die Intention für die Aussage ist mir allerdings nicht klar. Wieso kommt es plötzlich zu so einem Zugeständnis?
Naja, und ob sich diese Ansicht des NRW-Ministeriums in den Leistungsabteilungen der ARGE überhaupt kurz- bis mittelfristig etablieren wird, ist m. E. auch fraglich.
Sonst schreibe doch einfach das BMFSFJ direkt an und erkundige dich,
ob diese Wiedergabe der gelieferten Information korrekt ist.