01-06-2012, 05:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2012, 05:18 von Camper1955.)
(31-05-2012, 23:39)sorglos schrieb: Wovon redest du?
Wie soll denn eine "private Einigung" mit einer öffentlichen Behörde aussehen? Also einem Jobcenter, das nicht die Mittel an einen Haushalt mit Kindern zahlt, die gesetzlich für diese Bedarfsgemeinschaft vorgesehen sind?
Davon, dass hier die Kindesmutter das komplette Geld bekommt, und sie aus diesem Geld dem Kindesvater etwas für den Umgang gibt.
Das meine ich mit privater Einigung.
Der Zweck ist derselbe. Nur muss nicht jeder Umgangstag von der Kindesmutter sozusagen als Zeugin bestätigt werden, damit @RobertK sein Geld auch vom Jobcenter bekommt.
Es gibt halt Eltern, die verstehen sich nach der Trennung noch oder wieder. Sie haben zwar die Paarebene verlassen, sind aber auf der Elternebene angekommen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.