01-06-2012, 09:01
Bei diesem Tohuwahobu von Zahlung, Nicht-Zahlung und Rückzahlung würde ich letztlich für jeden der genannten Zeiträume gerichtlich feststellen lassen, ob und in welcher Höhe du tatsächlich leistungsfähig warst und damit tatsächlich Schulden aufgelaufen sind (unabhängig davon, was du vielleicht irgendwann einmal in Unkenntnis unterschrieben hast).
Daraus sollte sich am Ende eine Schuldensumme ergeben.
Von dieser ist abzuziehen, was du tatsächlich geleistet hast.
Im Endeffekt ist es völlig egal, ob die Zahlungen die Rückstände tilgen oder den laufenden Unterhalt, sofern du im Zeitraum der entstandenen Rückstände zahlungsfähig warst und es auch jetzt bist.
Insofern - dem Mahnbescheid widersprechen, falls du dich aktuell nicht leistungsfähig siehst, und den ganzen alten Scheiß nochmal aufrollen wäre eine Möglichkeit.
Evtl. lässt du dir auch einfach einen Termin geben beim Landesamt für Finanzen und versuchst das mit dem auszukaspern. Letztlich werden sie sich für alle Zeiträume, in denen du nachweislich leistungsfähig warst, das UVG zurückholen.
Daraus sollte sich am Ende eine Schuldensumme ergeben.
Von dieser ist abzuziehen, was du tatsächlich geleistet hast.
Im Endeffekt ist es völlig egal, ob die Zahlungen die Rückstände tilgen oder den laufenden Unterhalt, sofern du im Zeitraum der entstandenen Rückstände zahlungsfähig warst und es auch jetzt bist.
Insofern - dem Mahnbescheid widersprechen, falls du dich aktuell nicht leistungsfähig siehst, und den ganzen alten Scheiß nochmal aufrollen wäre eine Möglichkeit.
Evtl. lässt du dir auch einfach einen Termin geben beim Landesamt für Finanzen und versuchst das mit dem auszukaspern. Letztlich werden sie sich für alle Zeiträume, in denen du nachweislich leistungsfähig warst, das UVG zurückholen.