01-06-2012, 09:45
Jessy hat geschrieben:
Der Nachweis ist einfach über die Leistungsbescheide zu beweisen.
Jessy hat geschrieben:
Jessy hat geschrieben:
Zitat:Bei diesem Tohuwahobu von Zahlung, Nicht-Zahlung und Rückzahlung würde ich letztlich für jeden der genannten Zeiträume gerichtlich feststellen lassen, ob und in welcher Höhe du tatsächlich leistungsfähig warst und damit tatsächlich Schulden aufgelaufen sindSeit September 2009 beziehe ich aufstockend ALG2 und mir verbleiben daduch ca. 1000€/Monat. Aber JC zahlte bisher nicht richtig und somit liege ich gut unter 950€ Selbstbehalt.
Der Nachweis ist einfach über die Leistungsbescheide zu beweisen.
Jessy hat geschrieben:
Zitat:Im Endeffekt ist es völlig egal, ob die Zahlungen die Rückstände tilgen oder den laufenden Unterhalt, sofern du im Zeitraum der entstandenen Rückstände zahlungsfähig warst und es auch jetzt bist.Ob dem so ist weis ich nicht. Nur eines ist sicher, ab September 2009 bin ich nicht leistungsfähig da ich über weniger als 950€/Mon. verfüge.
Jessy hat geschrieben:
Zitat:Insofern - dem Mahnbescheid widersprechen, falls du dich aktuell nicht leistungsfähig siehstDas ist meine Kernfrage! Anscheinend ist es eben so, dass wenn ich nicht leistungsfähig bin auch kein Geld an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen muss. Und genau das sollt ihr mir sagen. Hierüber gibt es unterschiedliche Meinungen.