01-06-2012, 09:54
(01-06-2012, 09:32)Pogo schrieb: Genau, ich hatte in den letzten 6 Jahren nie direkt Kindesunterhalt bezahlt. Die Unterhaltszahlung erfolgte mit Unterhaltsvorschuss.
Wenn das wirklich so war, hat sich das Jugendamt illegal bereichert. Laufender Unterhalt geht immer vor Rückzahlungen. Der Unterschied mag auf den ersten Blick klein aussehen, kann aber bedeutsam werden.