01-06-2012, 10:32
(01-06-2012, 10:25)Pogo schrieb: Es geht um Rückzahlung von ca. 4200€ Unterhaltsschulen und das ist nicht wenig.
Für das Kind änder sich hieran nichts mehr, ist eh überversorgt.
Wenn ich das Recht habe durch bewiesene Zahlungsunfähigkeit diese Unterhaltsschulden den Freistaat Bayern zu überlassen, so mach ich das. Die Rechtssprecher des Freistaat Bayern sind auch schuld an meinem finanziellen Desaster von 2009!
Dazu brauchst du aber
1.) sehr viel Geduld
2.) einen sehr guten Anwalt.
Letzteren kann ich Dir nennen, wenn Du möchtest. Per PN, um auch den Datenschutz zu wahren.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.