01-06-2012, 11:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2012, 11:12 von Camper1955.)
(01-06-2012, 10:46)Pogo schrieb: Dann ist es doch nicht so eindeutig dass der Unterhaltsvorschuss bei Leistungsunfähigkeit nicht zurückgezahlt werden muss.
Absolut nicht eindeutig. Aber in den Gesetzen und in Deinem Fall kann nur ein Anwalt sagen, wie groß Deine Chancen sind.
Nur wenn Du bei ihm alles auf den Tisch legst, kann er das Nötige veranlassen, oder Dir sagen, "Lass es lieber!"
Alleine wenn Du es versuchst, schmierst Du ab.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.