Zitat:Das Amtsgericht hat die Rechte unterhaltspflichtiger Väter gestärkt. Ein Vater, der mit einer neuen Frau ein weiteres Kind bekommt, darf demnach in Elternzeit gehen, auch wenn er dadurch nur noch eine weit geringere Unterstützung für sein Kind aus erster Ehe zahlen kann als zuvor.
Quelle:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...Elternzeit
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