01-06-2012, 20:18
sorglos,
ich hab in meinem letzen Beitrag einen Satz von die zitiert den ich falsch verstanden habe und somit auch falsch beantwortet hab. Zudem bin ich vom Thema abgewichen.
Hierfür entschuldige ich mich und möchte zum Endstand meiner Erkenntniss über die Unterhaltsvorschusschulden zurückführen.
Hab geschrieben:
Also nach einem entwirrenden Chaos ist weiterhin euere Meinung zu Erfahrungen, Erfolgsaussichten und Gesetzeslage gefragt (usw.).
ich hab in meinem letzen Beitrag einen Satz von die zitiert den ich falsch verstanden habe und somit auch falsch beantwortet hab. Zudem bin ich vom Thema abgewichen.
Hierfür entschuldige ich mich und möchte zum Endstand meiner Erkenntniss über die Unterhaltsvorschusschulden zurückführen.
Hab geschrieben:
Zitat:Ausbezahlte Leistungen Feb. 2006 bis Feb. 2010: ca. 6000€Und für die Unterhaltsschulden nach 2010 besteht keine Unterschrift von mir.
Ausgezahlte Leistungen März 2010 bis Feb. 2012: ca. 4300€
Ist mir klar und auch logisch.
Gesamtforderung Feb. 2006 bis Feb, 2012: ca. 7300€
Somit sind die Rückzahlungen von insgesamt ca. 3000€ von den Schulden abgezogen!!!!
Also ist die Vorschusskasse nicht nach "Laufender Unterhalt geht immer vor Rückzahlungen" verfahren.
Da die Neuschulden mit 4300€ angegeben sind und die Gesamtschuld 7300€ ist verbleibt eine Restschuld für den Zeitraum bis Feb. 2010 in Höhe von ca.3000€.Also Schulden bis 2010: 3000€
und nach 2010: 4300€ und diese könnte ich wegen Leistungsunfähigkeit anzweifeln.
Also nach einem entwirrenden Chaos ist weiterhin euere Meinung zu Erfahrungen, Erfolgsaussichten und Gesetzeslage gefragt (usw.).