02-06-2012, 00:17
In Anbetracht der Ausicht auf eine so lange Haftstrafe, wäre meiner Meinung nach eine Betreuung des Kindes, durch die "ansonsten fürsorgliche und dem Kind eine immer liebevolle" Mutter eher weniger dem Kindeswohl dienlich.
Immerhin ist der rechtliche Vater nun auch der sozialisierende...
...bleibt die Sache mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Zitat:„In keinem anderen Fall haben wir erlebt, dass nur Verlierer auf der Strecke geblieben sind.“derwesten
Er nannte das Opfer, den Börsenmakler aus Bochum-Ehrenfeld. Der Richter nannte dessen Familie und Freunde. Er nannte ferner den Ehemann (41) der Täterin, einen niedergelassenen Arzt, der jetzt beim Umgang mit dem Baby (es wird von ihm und seiner Familie großgezogen) tagtäglich an die Tat erinnert werde. Verlierer seien auch die Mutter und die Schwester der Angeklagten und auch diese selbst, die nun für lange Zeit eingesperrt sei, die sich „in der so wichtigen Zeit des Aufwachsens“ nicht mit der Fürsorge um ihr Kind befassen könne und sein Wohlergehen in die Hände Dritter legen müsse.
Immerhin ist der rechtliche Vater nun auch der sozialisierende...
...bleibt die Sache mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)