02-06-2012, 08:33
Dzombo schrieb:
Hätte ich gerichtlich feststellen lassen dass ich nicht leistungsfägig bin, wie hätte eine Unterhaltszahlung dann stattgefunden?
Dzombo schrieb:
Dzombo schrieb:
Für Kindesunterhalt:
- Titel in Höhe von 70% und keine Anrechnung bei JC.
- Titel in Höhe von 100% und somit Anrechnung bei JC auch mit Umgangskosten
Zitat:Wenn du nicht leistungsfähig warst, hättest du dich auch nicht auf Zahlungsgeplänkel einlassen sollen.Ich hab mich 2010 auf eine Zahlung von 20€/Mon. bereit erklärt. Die Vollstreckung wurde dann zurückgenommen. Mir war es damals klar, dass es doch richtig ist dass das Kind Unterhalt erhält und fand es gut dass die Vorschusskasse den Unterhalt zahlt.
Hätte ich gerichtlich feststellen lassen dass ich nicht leistungsfägig bin, wie hätte eine Unterhaltszahlung dann stattgefunden?
Dzombo schrieb:
Zitat:Wenn du allerdings ins Blaue hinein für "mal" bisle Rückzahlung was unterschreibst, es dann aber entgegen deiner Zusicherung "nicht" tust, stehen halt Behörden wie das Landesamt für Finanzen mit Mahnbescheid und Vollstreckungsankündigung in deiner Wohnungstür.Mahnbescheid und Vollstreckung sind angekündigt obwohl ich weiterhin die 20€ zahle und die Leistungsbescheide des JC vorlege.
Dzombo schrieb:
Zitat:Frage. Wie willst du die Angelegenheit für die Zukunft klären?Altschulden bei der Vorschusskasse langsam abbezahlen und gegen Neuschulden klagen.
Für Kindesunterhalt:
- Titel in Höhe von 70% und keine Anrechnung bei JC.
- Titel in Höhe von 100% und somit Anrechnung bei JC auch mit Umgangskosten