02-06-2012, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 09:56 von Camper1955.)
(01-06-2012, 19:01)blue schrieb: Da frage zumindest ich mich, warum überhaupt eine Welle gemacht wird. Ein "normaler" Menschenverstand würde doch davon ausgehen, dass in einer solchen Situation überhaupt keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollten, weil doch beide Eltern jeweils ein Kind betreuen.
Unterhalt wird nach Leistungsfäigkeit bezahlt.
Der Vater hatte vor der Elternzeit ca. 1600 € Netto und war damit Leistungsfähig. Auch dann wenn man die Betreuungskosten für das Kind, das bei ihm lebt berücksichtigt.
Wenn die Mutter nur 1000 € Nettoeinkommen hat, ist sie eben nicht leistungsfähig bzw. könnte nur fiktiv leistungsfähig gemacht werden.
Von fiktivem Einkommen kann man aber auch nur fiktiv Unterhalt bezahlen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.