02-06-2012, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 11:59 von Absurdistan.)
Meine Elternzeit war bewilligt und stand 2 Wochen vor Beginn. Dann hat meine Ex es sich anders überlegt und musste mich loswerden weil ihr von der Elterngeldstelle gesagt wurde das könne nur rückgängig gemacht werden wenn ich nicht mehr mit dem Kind zusammenlebe.
Weil ich nicht ausziehen wollte ist sie halt gegangen, hat das Kind umgemeldet und schwups Elternzeit weg.
Dann ist sie in Elternzeit gegangen und wurde von der Unterhaltspflicht die sie für 2 andere Kinder hat, die beim Vater leben befreit. Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden werden ihr ERLASSEN.
So kanns halt laufen für Mütter.
Ich kann mir nicht vorstellen, sollte ich nochmal Vater werden das ich in Elternzeit gehen kann und so leicht von allem befreit werde, damit ich die Möglichkeit habe eine tiefe Bindung zum Kind aufzubauen. Schon garnicht mit Titel.
Ach so, meine Ex hat sogar von der Unterhaltsvorschusskasse den Tip bekommen das so zu machen. Das meine Elternzeit bewilligt war wussten die wahrscheinlich nicht, wäre aber wohl auch egal gewesen.
Weil ich nicht ausziehen wollte ist sie halt gegangen, hat das Kind umgemeldet und schwups Elternzeit weg.
Dann ist sie in Elternzeit gegangen und wurde von der Unterhaltspflicht die sie für 2 andere Kinder hat, die beim Vater leben befreit. Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden werden ihr ERLASSEN.
So kanns halt laufen für Mütter.
Ich kann mir nicht vorstellen, sollte ich nochmal Vater werden das ich in Elternzeit gehen kann und so leicht von allem befreit werde, damit ich die Möglichkeit habe eine tiefe Bindung zum Kind aufzubauen. Schon garnicht mit Titel.
Ach so, meine Ex hat sogar von der Unterhaltsvorschusskasse den Tip bekommen das so zu machen. Das meine Elternzeit bewilligt war wussten die wahrscheinlich nicht, wäre aber wohl auch egal gewesen.