02-06-2012, 12:44
Also die Kinder sind 12 und 8 !
Ein Vergleich aus 2009 besagte alle 14 Tage Umgangsrecht am WE, zusätzlich am Mittwoch nachmittag und die hälftigen Schulferien.
Ich habe ein Schreiben meiner ehemaligen Anwältin vorliegen, in dem der Gegenanwalt ihr gegenüber gesagt hat, seine Mandantin wolle nun meine verbliebene Haushälfte, weiterhin eine Zahlung von 3.600 € und die Kinder für 1,5 Jahre nicht mehr zum Vater geben.^^
Einen begleiteten Umgang werde ich nicht akzeptieren. Wenn nichts anderes dabei raus kommt, rufe ich den Anwalt an und gehe in die nächste Instanz. Hier gibt es für mich keinerlei Spielraum.
Ein Vergleich aus 2009 besagte alle 14 Tage Umgangsrecht am WE, zusätzlich am Mittwoch nachmittag und die hälftigen Schulferien.
Ich habe ein Schreiben meiner ehemaligen Anwältin vorliegen, in dem der Gegenanwalt ihr gegenüber gesagt hat, seine Mandantin wolle nun meine verbliebene Haushälfte, weiterhin eine Zahlung von 3.600 € und die Kinder für 1,5 Jahre nicht mehr zum Vater geben.^^
Einen begleiteten Umgang werde ich nicht akzeptieren. Wenn nichts anderes dabei raus kommt, rufe ich den Anwalt an und gehe in die nächste Instanz. Hier gibt es für mich keinerlei Spielraum.