02-06-2012, 14:33
Kann mir hier wirklich keiner helfen??? :-(
Und was mit den Aussagen, dass man den KU nicht mehr zahlen muss.
Habe hier auch noch was gefunden weiß aber nicht ob das zutrifft?
Gem. § 9 Abs. 3 SGB II hat die Tochter während der Schwangerschaft und weiter bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des eigenen Kindes Anspruch auf ALG II .
Wäre nett, wenn sich mal einer der Leidensgenossen mein Problem an nimmt, der schon mit solchen oder ähnlichen Dingen auskennt.
Und was mit den Aussagen, dass man den KU nicht mehr zahlen muss.
Habe hier auch noch was gefunden weiß aber nicht ob das zutrifft?
Gem. § 9 Abs. 3 SGB II hat die Tochter während der Schwangerschaft und weiter bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des eigenen Kindes Anspruch auf ALG II .
Wäre nett, wenn sich mal einer der Leidensgenossen mein Problem an nimmt, der schon mit solchen oder ähnlichen Dingen auskennt.