02-06-2012, 16:30
Hallo liebe Forumsgemeinde!
Kurzes Update: Gestern war ich zum Gespräch bei unserer RA.
Sie hat in die Beschwerdebegründung schon mal den Vorfall von letzter Woche mit der EXE und meiner Arbeitsstelle mit aufgenommen.
Dies hat zwar mit dem eigentlichen Beschwerdeverfahren nichts zu tun, sie sagte aber, daß sie das extra mit reingenommen habe, da die Gegenseite meinem Mann ja den Selbstbehalt unter 950€ kürzen will, mit der Begründung, wir würden ja zusammen in einer Ehe leben und gemeinsam wirtschaften, und ich könnte ja für meinen Mann mit aufkommen.
Da ich demnächst ja vollkommen ohne eigenes Einkommen dastehe, kann ich ihn logischerweise nicht mitversorgen, sondern er muss ja leider noch für mich mit aufkommen. Somit ist eine Kürzung seines SB´s nicht mehr möglich, da diesen Umstand auch die KM herbeigeführt hat.
Hoffe, wir bekommen das auch so durch.
Nunja, die Anwältin war gerade noch dabei, mir die weitere Vorgehensweise zu erklären, also das die Gegenseite jetzt vom OLG nochmal eine Frist gesetzt bekommt, zu unserer Beschwerdebegründung Stellung zu nehmen, und das danach das OLG dann prüfen wird, ob unserer Beschwerde überhaupt statt gegeben wird, oder ob die Beschwerde einfach im schriftlichen Verfahren abgelehnt wird. Sie sagte mir auch, dass wenn unserer Beschwerde stattgegeben wird, es noch ca. 2-3 Monate dauern würde, bis die Verhandlung stattfindet.
Auf einmal ging die Türe auf, und die Vorzimmerdame kam mit einem Schreiben vom OLG herein, unseren Fall betreffend. Termin wurde vom OLG schon auf den 05. Juli 2012 bestimmt. Gegenseite hat jetzt Frist für
a) eine Stellungnahme zu unserer Beschwerdebegründung bis zum 29.06.2012
b) Mitteilung an das OLG bis zum 20.06.2012, ob für Juli 2012 von der Einleitung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird,
Unsere Anwältin hatte ja die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens beantragt. Wir zahlen ja weiterhin nur die alte KU-Höhe, und nicht die in der 1. Instanz neu vom AG-Richter festgelegte Höhe.
Die Anwältin meinte, daß das äußerst positiv für uns wäre, denn wäre das OLG der gleichen Auffassung wie das AG, hätten sie unsere Beschwerde einfach auf dem schriftlichen Weg abgelehnt, und den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung genauso.
Sie sagte, dass es ein gutes Zeichen sei, daß das OLG die Gegenseite dazu auffordert, schriftlich mitzuteilen, daß ab Juli 2012 von Zwangsvollstreckungsmassnahmen abgesehen wird, und daß es auch äußerst positiv sei, daß das OLG schon einen Termin festlegt, ohne die Stellungnahme der Gegenseite zu unserer Beschwerde abzuwarten.
Bin da ja immer noch ein bißchen skeptisch. Können wir das wirklich so positiv sehen, wie die Rechtsanwältin mir das versuchte, zu verkaufen? Bis jetzt ist die EXE mit ihren Lügen, Intrigen und Verleumdungen halt immer durchgekommen. Sind daher ein bissel vorsichtig. Wollen nicht zu euphorisch sein, und dann kommt am 05. Juli 2012 der große Rückschlag.
Unsere Anwältin hat ja auch beantragt, dass die EXE die ganzen Kosten tragen soll. Aber ich denke die Chancen, dass durchzubekommen, sind wohl nicht sehr hoch.
Wie ist das eigentlich, selbst wenn jetzt ein niedrigerer KU rauskommen sollte? Dann hätte die EXE ja eigentlich den Prozess verloren, und müsste die Kosten alleine tragen. Der Auffassung war zumindest gestern abend mein Mann. Ich sehe das ein bißchen anders:
Ich befürchte jetzt, dass das ganze in dem Verfahren dann auf einen Vergleich hinausläuft, und dann würden die Kosten doch geteilt werden, oder? Oder wie ist da die Vorgehensweise? Wie werden die Kosten in der Regel bei einem Vergleich aufgeteilt?
Wobei mir die Variante eines Vergleiches und der geteilten Kosten immer noch lieber ist, wie wenn ein höherer KU rauskommt, mein Mann somit den Prozess verloren hat, und wir alle Kosten alleine tragen müssen.
Nur, ungerecht ist es schon, oder?
Höherer KU = Papi hat verloren, und darf alle Kosten alleine tragen.
Niedrigerer KU = Vergleich = Kosten werden zwischen KV und KM geteilt.
Nunja, mal abwarten, Anwältin hat ja auch einen neuen Antrag auf VKH gestellt, und Beschwerde gegen die Ablehnung des alten VKH-Antrages eingelegt.
Aber insgesamt: Hättet Ihr auch so ein positives Gefühl wie die Anwältin? Bin da ja nicht so sicher.
LG, Familienmensch.
Kurzes Update: Gestern war ich zum Gespräch bei unserer RA.
Sie hat in die Beschwerdebegründung schon mal den Vorfall von letzter Woche mit der EXE und meiner Arbeitsstelle mit aufgenommen.
Dies hat zwar mit dem eigentlichen Beschwerdeverfahren nichts zu tun, sie sagte aber, daß sie das extra mit reingenommen habe, da die Gegenseite meinem Mann ja den Selbstbehalt unter 950€ kürzen will, mit der Begründung, wir würden ja zusammen in einer Ehe leben und gemeinsam wirtschaften, und ich könnte ja für meinen Mann mit aufkommen.
Da ich demnächst ja vollkommen ohne eigenes Einkommen dastehe, kann ich ihn logischerweise nicht mitversorgen, sondern er muss ja leider noch für mich mit aufkommen. Somit ist eine Kürzung seines SB´s nicht mehr möglich, da diesen Umstand auch die KM herbeigeführt hat.
Hoffe, wir bekommen das auch so durch.
Nunja, die Anwältin war gerade noch dabei, mir die weitere Vorgehensweise zu erklären, also das die Gegenseite jetzt vom OLG nochmal eine Frist gesetzt bekommt, zu unserer Beschwerdebegründung Stellung zu nehmen, und das danach das OLG dann prüfen wird, ob unserer Beschwerde überhaupt statt gegeben wird, oder ob die Beschwerde einfach im schriftlichen Verfahren abgelehnt wird. Sie sagte mir auch, dass wenn unserer Beschwerde stattgegeben wird, es noch ca. 2-3 Monate dauern würde, bis die Verhandlung stattfindet.
Auf einmal ging die Türe auf, und die Vorzimmerdame kam mit einem Schreiben vom OLG herein, unseren Fall betreffend. Termin wurde vom OLG schon auf den 05. Juli 2012 bestimmt. Gegenseite hat jetzt Frist für
a) eine Stellungnahme zu unserer Beschwerdebegründung bis zum 29.06.2012
b) Mitteilung an das OLG bis zum 20.06.2012, ob für Juli 2012 von der Einleitung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird,
Unsere Anwältin hatte ja die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens beantragt. Wir zahlen ja weiterhin nur die alte KU-Höhe, und nicht die in der 1. Instanz neu vom AG-Richter festgelegte Höhe.
Die Anwältin meinte, daß das äußerst positiv für uns wäre, denn wäre das OLG der gleichen Auffassung wie das AG, hätten sie unsere Beschwerde einfach auf dem schriftlichen Weg abgelehnt, und den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung genauso.
Sie sagte, dass es ein gutes Zeichen sei, daß das OLG die Gegenseite dazu auffordert, schriftlich mitzuteilen, daß ab Juli 2012 von Zwangsvollstreckungsmassnahmen abgesehen wird, und daß es auch äußerst positiv sei, daß das OLG schon einen Termin festlegt, ohne die Stellungnahme der Gegenseite zu unserer Beschwerde abzuwarten.
Bin da ja immer noch ein bißchen skeptisch. Können wir das wirklich so positiv sehen, wie die Rechtsanwältin mir das versuchte, zu verkaufen? Bis jetzt ist die EXE mit ihren Lügen, Intrigen und Verleumdungen halt immer durchgekommen. Sind daher ein bissel vorsichtig. Wollen nicht zu euphorisch sein, und dann kommt am 05. Juli 2012 der große Rückschlag.
Unsere Anwältin hat ja auch beantragt, dass die EXE die ganzen Kosten tragen soll. Aber ich denke die Chancen, dass durchzubekommen, sind wohl nicht sehr hoch.
Wie ist das eigentlich, selbst wenn jetzt ein niedrigerer KU rauskommen sollte? Dann hätte die EXE ja eigentlich den Prozess verloren, und müsste die Kosten alleine tragen. Der Auffassung war zumindest gestern abend mein Mann. Ich sehe das ein bißchen anders:
Ich befürchte jetzt, dass das ganze in dem Verfahren dann auf einen Vergleich hinausläuft, und dann würden die Kosten doch geteilt werden, oder? Oder wie ist da die Vorgehensweise? Wie werden die Kosten in der Regel bei einem Vergleich aufgeteilt?
Wobei mir die Variante eines Vergleiches und der geteilten Kosten immer noch lieber ist, wie wenn ein höherer KU rauskommt, mein Mann somit den Prozess verloren hat, und wir alle Kosten alleine tragen müssen.
Nur, ungerecht ist es schon, oder?
Höherer KU = Papi hat verloren, und darf alle Kosten alleine tragen.
Niedrigerer KU = Vergleich = Kosten werden zwischen KV und KM geteilt.
Nunja, mal abwarten, Anwältin hat ja auch einen neuen Antrag auf VKH gestellt, und Beschwerde gegen die Ablehnung des alten VKH-Antrages eingelegt.
Aber insgesamt: Hättet Ihr auch so ein positives Gefühl wie die Anwältin? Bin da ja nicht so sicher.
LG, Familienmensch.