(03-06-2012, 08:37)Dzombo schrieb: @Freaky...(Ergänzungen und Hervorhebungen durch Skipper)
Frage an dich.
Ich habe meinen Sohn seit Juni 2010 nicht mehr gesehen. Was wird passieren, wenn ich bei Gericht Antrag auf Regelung des Umganges stelle(n werde). Wird da begleiteter Umgang zur Pflicht erhoben?
Dzombo.
Du hast offenbar noch keinen Antrag gestellt und auch noch keinen Kontakt zum Kind.
Begleiteter Umgang ist keine Pflicht, in krassen Fall aber höchst wahrscheinlich.
Wenn bU unvermeidbar erscheint, dann selbst beantragen und so die Umstände gestalten. Auch Umgangspflegschaft und Verfahrensbeistandschaft kann angeregt werden,...
damit das Kind zu seinem Recht kommt.
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