04-06-2012, 09:39
Du musst die Antworten als Hinweise für weitere Recherchen auffassen. Man kann unmöglich alle Möglichkeiten bis ins Handlungsdetails ausführen, das ergibt ein dickes Buch.
Ob das Kind ALG 2 bekommen könnte, weisst du nicht. Wenn sie wirklich bei der Mutter wohnt, könnte sie schon aufgrund der Bedarfsgemeinschaft nichts bekommen. Den Unterhaltsanspruch hat sie dann aber trotzdem. Die ARGE kommt im Familienrecht nicht vor, das ist ein Querschläger.
Ob das Kind ALG 2 bekommen könnte, weisst du nicht. Wenn sie wirklich bei der Mutter wohnt, könnte sie schon aufgrund der Bedarfsgemeinschaft nichts bekommen. Den Unterhaltsanspruch hat sie dann aber trotzdem. Die ARGE kommt im Familienrecht nicht vor, das ist ein Querschläger.