04-06-2012, 12:24
Laut Aussagen meines Anwalts entstehen bei Leistungsunfähigkeit und ohne Titel auch keine Schulden bezüglich des Unterhaltsvorschusses.
Daher würde ich mich auch nicht auf Ratenzahlungen einlassen, da dass dann wohl als Anerkennung der Forderung gilt.
Aber der Drops ist ja wohl gelutscht.
Daher würde ich mich auch nicht auf Ratenzahlungen einlassen, da dass dann wohl als Anerkennung der Forderung gilt.
Aber der Drops ist ja wohl gelutscht.