04-06-2012, 17:26
Hallo Nappo,
Zunächst einmal kam glücklicherweise das Thema begleiteter Umgang gar nicht erst zur Sprache.
Du musst bei aller Enttäuschung über das heutige Ergebnis aber Eines beachten: es war lediglich ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG (von Deinem Anwalt so beantragt ?), welches nicht unbedingt mit einem Beschluss zum Umgang enden muss.
Natürlich hätte der Richter auch eine ganz konkrete Umgangsregelung beschließen können, dazu müsstest Du aber hier konkret den von Deinem RA eingereichten Antrag darlegen.
Hat der Richter eine Frist für die Mediation gesetzt ?
- mitten in der Woche ab 18.00 für ein paar Stunden
- was genau sind denn "ein paar Stunden" ?
PS
Die fette Formatierung entspricht sicher Deinem nachvollziehbarem emotionalen Zustand, trägt aber nicht zu einer besseren Lesbarkeit bei.
http://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
Zunächst einmal kam glücklicherweise das Thema begleiteter Umgang gar nicht erst zur Sprache.
Du musst bei aller Enttäuschung über das heutige Ergebnis aber Eines beachten: es war lediglich ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG (von Deinem Anwalt so beantragt ?), welches nicht unbedingt mit einem Beschluss zum Umgang enden muss.
Natürlich hätte der Richter auch eine ganz konkrete Umgangsregelung beschließen können, dazu müsstest Du aber hier konkret den von Deinem RA eingereichten Antrag darlegen.
Hat der Richter eine Frist für die Mediation gesetzt ?
(04-06-2012, 16:39)Nappo schrieb: [Also ich schlage vor, dass Herr XXX morgen abend um 18 Uhr einfach mal bei ihnen vorbei schaut und die Kinder mal für paar Stunden holt.[/size]Das erscheint mir etwas realitätsfern:
- mitten in der Woche ab 18.00 für ein paar Stunden
- was genau sind denn "ein paar Stunden" ?
PS
Die fette Formatierung entspricht sicher Deinem nachvollziehbarem emotionalen Zustand, trägt aber nicht zu einer besseren Lesbarkeit bei.
(04-06-2012, 16:55)p schrieb: Du gehst raus und hast eigentlich nichts erreicht ausser einer Fahrkarte zur nächsten Station der Helferindustrie, über deine Anträge ging er rechtsbrecherisch hinweg."rechtsbrecherisch" ist etwas vorschnell geschossen, falls es tatsächlich ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG war:
http://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel