04-06-2012, 18:42
(04-06-2012, 18:18)Bluter schrieb:(04-06-2012, 12:40)Camper1955 schrieb: Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?
Quatsch! Er konnte auf gar nichts bestehen, das gab auch vor fünf Jahren kein §1626a BGB her. Insoweit sind sämtliche weitere Gedanken hierzu für die Wurst.
Na dann auch nur Mindestunterhalt. Mehr gibt es im Austausch nur gegen das gemeinsame Sorgerecht.
Er hätte auch jetzt noch die Chance dazu.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.