04-06-2012, 19:33
(04-06-2012, 19:18)Camper1955 schrieb: Solange er Mindestunterhalt zahlt, darf er von seinem Einkommen absetzen was er will. Bereinigung des Einkommens nennt man so etwas.Mann, das wird ja immer abstruser!
Und wenn ich nachweise, dass 99 % von meinem Einkommen Ausgaben sind, dann bleibt nicht mehr viel übrig für mehr als Mindesunterhalt. Irgend etwas streichen dürfen die Richter ja nur, wenn ein Mangelfall droht.
Hör auf, sonst glaubt das noch jemand!
Lies mal die TFAQ. Da steht es richtig drin.