06-06-2012, 00:55
p schrieb:Ich würde einfach mal formlos und knapp an den Richter schreiben. Du bittest um Auskunft, was du tun sollst, nachdem sogar direkt nach dem Gerichtstermin der eine vereinbarte Umgang platt boykottiert wird.
Vorschlag:
Sehr geehrter Herr Dr. Müller-Lüdenscheid,
ich melde mich der Eile wegen ausnahmsweise selbst zur Akte und teile mit, dass die von Ihnen verfügten Umgangstermine nicht stattgefunden haben, weil einerseits die Kinder in Abwesenheit ihrer Mutter nicht motiviert waren, andererseits über Ausweichtermine keine Gesprächsbereitschaft vorhanden war.
Ich befürchte, dass auch eine Mediation, der Frau [Mutter] ja auch nicht überzeugend zugestimmt hatte, wenig an ihrem Verhalten im Hinblick auf ihre Verpflichtung aus § 1684 Abs. 2 BGB, nämlich den Umgang der Kinder mit dem nicht anwesenden Elternteil zu fördern und zu unterstützen, ändern wird.
Ich rege deswegen an, des Kindeswohls wegen in geeigneter Weise richterlich auf Frau [Mutter] einzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
allerdings sieht das Gericht es i.d.R. nicht gerne, wenn anwaltlich vertretene Parteien sich selbst zur Akte äußern!