06-06-2012, 14:06
Nappo schrieb:
Zitat:Wenn ich den Richter kurz und knapp anschreiben darf, ohne dass es nicht für mich von Nachteil ist, dann kann ich das tun.Du solltes aber bedenken, dass dein Schreiben vom Gericht an den gegnerischen Anwalt oder EX weitergeleitet wird.