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Antrag beim FamGericht - Anregungen ?
#6
(07-06-2012, 17:42)Camper1955 schrieb: Für jeden Umgangstag bekommst Du 24,04 € + Fahrtkosten um die Kinder abzuholen und wieder zurück zu bringen.

Regnet es dir schon wieder ins Zelt?

a) nicht jeder bekommt ALGII oder beansprucht das.

b) Wenn ein Familiengericht festlegen würde - aus Kindeswohlgründen bzw. wegen der Bindungstoleranz - was hier wohl sehr vernünftig vorgeschlagen wird, dann gäbe es auch bei ALGII-Bezug für den Vater keine Fahrtkosten für diese Fahrten, denn diese hätte das FamG dann der Mutter auferlegt, die diese dann evtl. ihrerseits beantragen könnte.

Vorrang sollte schon immer das haben, was für die Kinder gut ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Antrag beim FamGericht - Anregungen ? - von sorglos - 07-06-2012, 18:52
RE: Antrag beim FamGericht - Anregungen ? - von iglu - 16-06-2012, 13:17
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