07-06-2012, 19:36
Hatte heute die Ablehnung zum beantragten Vorschuß für Umgang in der Post (§42 Abs. 1 SGBII).
Begründung:
1.) Zuerst muß der Nachweis über stattgefundenen/stattzufindenden Umgang erbracht werden, weil das die Anspruchsgrundlage für das anteilige Sozialgeld ist. (H)aha!
2.) Die mit dem JA vereinbarte Umgangsregelung in Anlehnung an die gängige Rechtssprechung (alle 14 Tage ein Wochenende und hälftige Ferien) wurde nicht eingehalten, wie aus den bisherigen Nachweisen ersichtlich ist.
Wie denn auch, wenn ich schon Monatsersten, nach der Unterhaltsüberweisung, nackig auf dem Konto bin? Hätten die pünktlich geleistet, hätte ich auch das Geld dafür gehabt.
3.) Ich habe schließlich gerade erst im Widerspruchsverfahren eine üppige Nachzahlung erhalten, von der und von meinem erhöhten Freibetrag, ich zunächst einmal reichlich Gebrauch machen möchte.
4.) Die Bearbeitung dauert immer so fürchterlich lange.
Aber: Mir wird in Aussicht gestellt, das man eine Vorschußberechnung vornehmen will, wenn ich:
a) eidesstattlich erkläre, das im Monat x der Umgang im angebenenen Zeitraum stattfinden wird.
Das heißt nach meiner Auffassung aber nicht, das es nach der erfolgten Berechnung auch einen geben wird. Schließlich habe ich ja noch das gewaltige Vermögen aus der Nachzahlung auszugeben.
*seufz*
Begründung:
1.) Zuerst muß der Nachweis über stattgefundenen/stattzufindenden Umgang erbracht werden, weil das die Anspruchsgrundlage für das anteilige Sozialgeld ist. (H)aha!
2.) Die mit dem JA vereinbarte Umgangsregelung in Anlehnung an die gängige Rechtssprechung (alle 14 Tage ein Wochenende und hälftige Ferien) wurde nicht eingehalten, wie aus den bisherigen Nachweisen ersichtlich ist.
Wie denn auch, wenn ich schon Monatsersten, nach der Unterhaltsüberweisung, nackig auf dem Konto bin? Hätten die pünktlich geleistet, hätte ich auch das Geld dafür gehabt.
3.) Ich habe schließlich gerade erst im Widerspruchsverfahren eine üppige Nachzahlung erhalten, von der und von meinem erhöhten Freibetrag, ich zunächst einmal reichlich Gebrauch machen möchte.
4.) Die Bearbeitung dauert immer so fürchterlich lange.
Aber: Mir wird in Aussicht gestellt, das man eine Vorschußberechnung vornehmen will, wenn ich:
a) eidesstattlich erkläre, das im Monat x der Umgang im angebenenen Zeitraum stattfinden wird.
Das heißt nach meiner Auffassung aber nicht, das es nach der erfolgten Berechnung auch einen geben wird. Schließlich habe ich ja noch das gewaltige Vermögen aus der Nachzahlung auszugeben.
*seufz*