08-06-2012, 09:09
Du kriegst einen Besuch von Gerichtsvollzieher. Der wird dir früher oder später eine eidesstattliche Versicherung abnehmen. Dort musst Du angeben, bei wem Du arbeitest und was Du verdienst. Dadurch ist die Pfändung zumindest theoretisch möglich.
Alles gilt, wenn du dich in DE anmeldest. Wenn du im benachbarten Ausland wohnst, riskierst du möglicherweise Bußgeld wegen dem Meldegesetz, aber der GV kommt nicht
Alles gilt, wenn du dich in DE anmeldest. Wenn du im benachbarten Ausland wohnst, riskierst du möglicherweise Bußgeld wegen dem Meldegesetz, aber der GV kommt nicht
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